Cookie-Hinweise
Diese Cookie-Hinweise informieren Sie darüber, wie Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl verwalten können. Dabei unterscheiden wir zwischen technisch notwendigen Technologien und solchen, für deren Einsatz eine vorherige Einwilligung erforderlich ist.
Welche Cookies und ähnlichen Technologien auf sorelaris.com tatsächlich eingesetzt werden, richtet sich nach der technischen Konfiguration der Website. Die konkreten Angaben zu Namen, Anbietern, Zwecken und Speicherdauern müssen anhand der tatsächlich eingesetzten Technologien überprüft werden. Diese Hinweise enthalten daher keine unbestätigte Cookie-Liste und ersetzen nicht die technische Prüfung der Website vor der Veröffentlichung.
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf Ihrem Endgerät speichern oder auf bereits gespeicherte Informationen zugreifen können. Sie können beispielsweise dazu beitragen, Sitzungen aufrechtzuerhalten, den Warenkorb zu unterstützen oder bestimmte Einstellungen zu speichern.
Auch andere Technologien können Informationen auf Ihrem Endgerät speichern oder auf solche Informationen zugreifen. Abhängig von ihrer technischen Funktionsweise und ihrem Zweck können für diese Technologien vergleichbare gesetzliche Anforderungen gelten.
Cookies lassen sich unter anderem nach ihrer Herkunft und Speicherdauer unterscheiden:
- Erstanbieter-Cookies: Diese werden durch die besuchte Website oder in deren Auftrag gesetzt.
- Drittanbieter-Cookies: Diese werden durch externe Anbieter oder deren eingebundene Technologien gesetzt.
- Sitzungs-Cookies: Diese sind grundsätzlich auf eine Sitzung beschränkt und werden üblicherweise nach deren Ende gelöscht.
- Dauerhafte Cookies: Diese bleiben über eine Sitzung hinaus für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu ihrer Löschung auf dem Endgerät gespeichert.
Welche Cookies und ähnlichen Technologien können verwendet werden?
Cookies und ähnliche Technologien können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Die nachfolgenden Kategorien erläutern typische Einsatzmöglichkeiten. Sie stellen keine Bestätigung dar, dass sämtliche genannten Kategorien auf unserer Website tatsächlich eingesetzt werden.
Technisch notwendige Cookies
Technisch notwendige Cookies oder vergleichbare Technologien können Funktionen ermöglichen, die für die Bereitstellung einer ausdrücklich angeforderten Dienstleistung oder für den sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Website erforderlich sind. Je nach tatsächlicher Umsetzung können hierzu beispielsweise gehören:
- die Aufrechterhaltung einer Sitzung;
- die Bereitstellung des Warenkorbs und die Unterstützung des Bestellvorgangs;
- bestimmte Sicherheitsfunktionen und Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch;
- die Speicherung einer erforderlichen Auswahl zu Cookie-Einstellungen, soweit dies zur Verwaltung der Einwilligung notwendig ist;
- andere grundlegende Funktionen, die Sie ausdrücklich angefordert haben.
Ob eine Technologie rechtlich als notwendig gilt, muss anhand ihres konkreten Zwecks und ihrer Funktionsweise beurteilt werden. Allein der Umstand, dass eine Technologie für den Websitebetreiber nützlich ist, begründet keine Ausnahme von der Einwilligungspflicht.
Nach § 25 Abs. 2 TDDDG kann eine vorherige Einwilligung entbehrlich sein, wenn die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ausschließlich der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, muss zusätzlich geprüft werden, ob hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht. Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach dem TDDDG bedeutet nicht automatisch, dass jede weitere Datenverarbeitung zulässig ist.
Präferenz-Cookies
Präferenz-Cookies und ähnliche Technologien können dazu dienen, von Ihnen ausgewählte Einstellungen zu speichern, beispielsweise eine Spracheinstellung oder bestimmte Anzeigeoptionen.
Ob solche Technologien ohne vorherige Einwilligung eingesetzt werden dürfen, hängt von ihrer konkreten Funktion und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, dürfen sie erst aktiviert werden, nachdem Sie wirksam eingewilligt haben.
Statistik- und Analyse-Cookies
Statistik- und Analyse-Technologien können Informationen über die Nutzung einer Website erfassen, beispielsweise Seitenaufrufe, Interaktionen oder technische Informationen zum verwendeten Endgerät. Solche Daten können dazu beitragen, die Nutzung der Website besser zu verstehen und mögliche Verbesserungen zu erkennen.
Ob und welche Analyse-Technologien auf sorelaris.com eingesetzt werden, muss anhand der tatsächlichen technischen Konfiguration geprüft werden. Aus diesen allgemeinen Hinweisen lässt sich nicht ableiten, dass ein bestimmter Analyseanbieter eingebunden ist.
Soweit für eine Analyse-Technologie nach dem TDDDG eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, wird sie erst nach einer wirksamen Einwilligung aktiviert. Für eine damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten muss außerdem eine geeignete Rechtsgrundlage nach der DSGVO vorliegen.
Marketing- und Werbe-Cookies
Marketing- und Werbe-Technologien können beispielsweise zur Messung von Werbemaßnahmen, zur Auswertung von Anzeigen oder zur interessenbezogenen Werbung eingesetzt werden. Je nach Funktionsweise können dabei Informationen über die Nutzung verschiedener Websites oder Dienste miteinander verknüpft werden.
Ob solche Technologien auf unserer Website tatsächlich verwendet werden, muss anhand der eingebundenen Dienste überprüft werden. Diese Hinweise bestätigen nicht den Einsatz eines bestimmten Werbe-, Tracking- oder Remarketing-Anbieters.
Soweit eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, dürfen die betreffenden Technologien erst nach Ihrer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. Die tatsächlichen Anbieter, Verarbeitungszwecke, Empfänger und gegebenenfalls erforderlichen Informationen zu Datenübermittlungen müssen transparent und entsprechend der tatsächlichen Umsetzung angegeben werden.
Einwilligung und Cookie-Einstellungen
Ob für das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach § 25 TDDDG und dem konkreten Zweck der jeweiligen Technologie. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, sind zusätzlich die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.
Eine erforderliche Einwilligung muss freiwillig, informiert, für bestimmte Zwecke erteilt und durch eine eindeutige bestätigende Handlung zum Ausdruck gebracht werden. Technologien, für die eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, dürfen nicht bereits vor Erteilung dieser Einwilligung aktiviert werden.
Eine geeignete Einwilligungsoberfläche sollte Ihnen ermöglichen, die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten verständlich zu prüfen. Soweit verschiedene Zwecke angeboten werden, sollten Sie diese getrennt auswählen können. Dazu gehört insbesondere eine klare Möglichkeit, nicht notwendige und einwilligungspflichtige Technologien abzulehnen.
Die Auswahl darf nicht durch irreführende Gestaltung oder unangemessene Hürden zugunsten einer Zustimmung beeinflusst werden. Schweigen, bloßes Weitersurfen oder das einfache Schließen eines Hinweises gelten für sich genommen nicht als wirksame Einwilligung.
Die Ablehnung nicht notwendiger Technologien sollte nicht allein deshalb dazu führen, dass grundlegende, ausdrücklich angeforderte Funktionen der Website nicht genutzt werden können. Die konkrete Umsetzung muss den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die tatsächlich vorhandenen Schaltflächen, Kategorien und Einstellungsmöglichkeiten richten sich nach dem auf der Website eingesetzten Einwilligungsmechanismus. Vor der Veröffentlichung dieser Hinweise muss überprüft werden, welche Funktionen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Widerruf und Änderung Ihrer Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Soweit entsprechende Einstellungsmöglichkeiten angeboten werden, können Sie Ihre Auswahl auch ändern. Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Die Website sollte deshalb eine leicht auffindbare Möglichkeit bieten, die Cookie-Einstellungen erneut aufzurufen und eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder anzupassen. Der konkrete Zugang zu dieser Funktion muss anhand der tatsächlichen technischen Umsetzung festgelegt und überprüft werden.
Nach dem Widerruf dürfen einwilligungspflichtige Technologien nicht für weitere Vorgänge eingesetzt werden, die von der widerrufenen Einwilligung abhängen. Die technische Umsetzung muss sicherstellen, dass die betroffenen Verarbeitungen entsprechend beendet werden. Soweit erforderlich, sind auch die zugehörigen Einstellungen anzupassen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist, bleibt vom Widerruf unberührt. Weitere Datenschutzrechte, die Ihnen im Einzelfall zustehen, bleiben ebenfalls bestehen.
Speicherdauer
Die Speicherdauer von Cookies und ähnlichen Technologien hängt von ihrer jeweiligen Funktion und technischen Konfiguration ab. Sitzungsbezogene Cookies werden üblicherweise nach Ende der Sitzung gelöscht. Dauerhafte Cookies können dagegen für einen festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät verbleiben oder bis zu ihrer manuellen Löschung gespeichert bleiben.
Die konkreten Speicherdauern müssen für alle tatsächlich eingesetzten Technologien überprüft und, soweit erforderlich, transparent angegeben werden. Da keine verifizierte vollständige Cookie-Liste vorliegt, werden in diesen Hinweisen keine konkreten Cookie-Namen oder individuellen Speicherfristen behauptet.
Sie können Cookies gegebenenfalls über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder deren Speicherung einschränken. Dadurch können bestimmte Website-Funktionen beeinträchtigt werden. Das Löschen von Cookies im Browser ersetzt nicht in jedem Fall den Widerruf einer zuvor erteilten Einwilligung.
Drittanbieter und Datenübermittlung
Wenn externe Dienste oder Technologien in eine Website eingebunden sind, können abhängig von ihrer Funktionsweise Informationen an die betreffenden Anbieter übermittelt werden. Welche Anbieter beteiligt sind, welche Daten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht, muss anhand der tatsächlichen technischen Konfiguration geprüft werden.
Soweit erforderlich, müssen Informationen über Empfänger, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und mögliche Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer in der Datenschutzerklärung oder in ergänzenden Datenschutzhinweisen enthalten sein. Bei einer Übermittlung in ein Drittland sind die hierfür geltenden Anforderungen der DSGVO zu beachten.
Aus der Kontaktadresse allein lässt sich nicht ableiten, in welchem Land Website-Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Ohne eine Überprüfung der technischen Infrastruktur und der tatsächlich eingebundenen Dienste werden deshalb keine bestimmten Anbieter, Speicherorte oder internationalen Datenübermittlungen behauptet.
Datenschutz und Ihre Rechte
Wenn Cookies oder ähnliche Technologien personenbezogene Daten verarbeiten, gelten neben den einschlägigen Vorschriften des TDDDG die anwendbaren Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen zu den tatsächlich stattfindenden Datenverarbeitungen, ihren Zwecken und Rechtsgrundlagen, möglichen Empfängern und Speicherdauern finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Je nach konkreter Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen können Ihnen insbesondere folgende Rechte zustehen:
- Auskunft: Sie können Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Berichtigung: Sie können die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen.
- Löschung und Einschränkung: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Widerspruch: Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie bestimmten Verarbeitungen widersprechen.
- Datenübertragbarkeit: Unter den Voraussetzungen der DSGVO können Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben.
- Widerruf einer Einwilligung: Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Beschwerde: Sie können sich bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt von der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Der Widerruf einer Cookie-Einwilligung ist von anderen Datenschutzrechten zu unterscheiden.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Cookie-Hinweisen oder zum Datenschutz können Sie uns über die folgenden Kontaktdaten erreichen.
Name: Sorelaris
Website: sorelaris.com
E-Mail: client@sorelaris.com
Telefon: +1 (318) 329-5748
Adresse: 2628 Lamar St #5, Bossier City, LA 71112, Vereinigte Staaten
Kundenservice: Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr
Liefergebiet: Deutschlandweit
Prüfung vor der Veröffentlichung
Diese Cookie-Hinweise beschreiben allgemeine Grundsätze und mögliche Einsatzbereiche. Sie bestätigen nicht, dass die Website bereits technisch vollständig geprüft wurde oder dass sämtliche rechtlichen Anforderungen durch die hier beschriebenen Maßnahmen erfüllt sind.
Vor der Veröffentlichung müssen die auf sorelaris.com tatsächlich eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien erfasst und überprüft werden. Dazu gehören, soweit vorhanden und erforderlich, ihre Namen, Anbieter, Zwecke, Speicherdauern, Einwilligungserfordernisse und die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Einwilligungsoberfläche den geltenden Anforderungen entspricht, einwilligungspflichtige Technologien vor der Einwilligung blockiert, eine klare Ablehnung ermöglicht und einen einfachen Widerruf unterstützt. Die Angaben in diesen Hinweisen sind mit der tatsächlichen technischen Konfiguration und der Datenschutzerklärung abzugleichen und bei Änderungen entsprechend zu aktualisieren.